Die Staatliche Fischerprüfung in
Bayern - was ist zu beachten
Grundsätzlich gilt, wer der
Fischerei mit der Handangel nachgehen möchte benötigt
einen gültigen Fischereischein. Diesen können Sie nach
bestandener Fischerprüfung bei der jeweiligen Gemeinde-/
Stadtverwaltung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
beantragen. Er wird als Fischereischein auf Lebenszeit
gegen eine Gebühr von 35,- Euro ausgestellt. Neben der
Gebühr zur Ausstellung ist auch eine Fischereiabgabe zu
leisten, die für den Zeitraum von 5 Jahren oder auf
Lebenszeit entrichtet werden kann (siehe auch ganz
unten).
Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für
jedes Gewässer einen Erlaubnischein des
Fischereiberechtigten.
Zeugnis der bestandenen
Fischerprüfung in Bayern
Die Prüfung
Alle Informationen zur
Fischerprüfung in Bayern finden auf der Website der Landesanstalt
für Landwirtschaft.
Der Vorbereitungslehrgang
Informationen zu den
Vorbereitungslehrgängen des Fischereivereins Nürnberg e.
V. finden Sie hier
in der Rubrik Lehrgänge.
Der Fragenkatalog zur Prüfung
Alle Fragen der Prüfung sind in
einem offiziellen Fragenkatalog geregelt. Im Rahmen der
Onlineprüfung kommen nur Fragen aus diesem Katalog in
seiner jeweils gültigen Fassung vor.
Der Katalog findet sich auf der
Website der Landesanstalt
für Landwirtschaft.
Ältere schriftliche Prüfungen zum Download
Anbei erlaube ich mir einige
Originalprüfungen als Überblick für Sie über die
Prüfung, welche Forderungen gestellt werden, zum
Selbsttest usw. anzufügen. Auch Fischer, die die Prüfung
bereits bestanden haben, können natürlich ihr Wissen
kontrollieren!
2010 HP: 2010
WP:
2011 HP: 2011
WP: 
2012 HP: 2010
WP:
2013 HP: 2013
WP: 
Der Staatliche Fischereischein
Letztendlich stellen die Gemeinden
den Fischereischein aus. Detaillierte Information (Was
wird benötigt, wieviel kostet die Ausfertigung, wie hoch
ist die zu entrichtende Fischereiabgabe) der zuständigen
Behörde der Stadt Nürnberg gibt es hier: Ordnungsamt
der Stadt Nürnberg
|