Der Weg

Der Weg zur Staatlichen Fischerprüfung



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Die Staatliche Fischerprüfung in Bayern - was ist zu beachten

Grundsätzlich gilt, wer der Fischerei mit der Handangel nachgehen möchte benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen können Sie nach bestandener Fischerprüfung bei der jeweiligen Gemeinde-/ Stadtverwaltung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen. Er wird als Fischereischein auf Lebenszeit gegen eine Gebühr von 35,- Euro ausgestellt. Neben der Gebühr zur Ausstellung ist auch eine Fischereiabgabe zu leisten, die für den Zeitraum von 5 Jahren oder auf Lebenszeit entrichtet werden kann (siehe auch ganz unten).

Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für jedes Gewässer einen Erlaubnischein des Fischereiberechtigten.
 

Zeugnis

Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung in Bayern


Die Prüfung

Alle Informationen zur Fischerprüfung in Bayern finden auf der Website der .


Der Vorbereitungslehrgang

Informationen zu den Vorbereitungslehrgängen des Fischereivereins Nürnberg e. V. finden Sie in der Rubrik Lehrgänge.


Der Fragenkatalog zur Prüfung

Alle Fragen der Prüfung sind in einem offiziellen Fragenkatalog geregelt. Im Rahmen der Onlineprüfung kommen nur Fragen aus diesem Katalog in seiner jeweils gültigen Fassung vor.

Der Katalog findet sich auf der Website der .



Ältere schriftliche Prüfungen zum Download

Anbei erlaube ich mir einige Originalprüfungen als Überblick für Sie über die Prüfung, welche Forderungen gestellt werden, zum Selbsttest usw. anzufügen. Auch Fischer, die die Prüfung bereits bestanden haben, können natürlich ihr Wissen kontrollieren!
 
2010 HP:    2010 WP:  2011 HP:    2011 WP: 
 
2012 HP:    2010 WP:  2013 HP:    2013 WP:
 
 

Der Staatliche Fischereischein

Letztendlich stellen die Gemeinden den Fischereischein aus. Detaillierte Information (Was wird benötigt, wieviel kostet die Ausfertigung, wie hoch ist die zu entrichtende Fischereiabgabe) der zuständigen Behörde der Stadt Nürnberg gibt es hier:

 

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