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Rechtsvorschriften in Bayern

Um eine ordnungsgemäße, den Ansprüchen der Gesellschaft und der Natur entsprechende Fischerei zu gewährleisten, wurden einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen. Die wesentlichsten Rechtsnormen sind nachfolgend aufgeführt:

1. Fischereigesetz für Bayern (FiG)

Die Basis sämtlicher fischereilicher Rechts- und Verwaltungsnormen ist das FiG vom 15.08.1908, zuletzt geändert am 10. Okt. 2008 (GVBl Nr. 23/2008, Seite 840).

2. Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG)

In der AVFiG in der jeweils gültigen Fassung, sind weitere Detailregelungen zum FiG niedergeschrieben. Dort finden wir insbesondere Ausführungen zum Fischereischein, zur Fischerprüfung, zur Fischereiabgabe sowie zur Fischereiausübung generell.

3. Verordnungen der Bezirke
Von der AVFiG in vorgegebenem Rahmen abweichende Regelungen für die Fischereiausübung im jeweiligen Bezirk.


Gesetzl. Bestimmungen Online

Beim Landesfischereiverband Bayern e. V. können die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Fischereigesetz und dessen Ausführungsverordnung) in aktueller Version heruntergeladen werden.

Online: Fischereigesetz

Online: Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz



Die aktuell gültigen Schonmaße und -zeiten gibt es beim Landesfischereiverband Bayern e. V. in der jeweils gültigen Fassung.

Link:



Abweichungen hierzu regeln Bezirksverordnungen.

Link: Bezirksverordnung Mittelfranken

 


Die Rote Liste gefährdeter Fische (Pisces) Bayerns gibt es bei www.nationalredlist.org zum Download.

Download:  
 

 

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