Rechtsvorschriften in Bayern
Um eine ordnungsgemäße, den
Ansprüchen der Gesellschaft und der Natur entsprechende
Fischerei zu gewährleisten, wurden einschlägige Rechts-
und Verwaltungsvorschriften erlassen. Die wesentlichsten
Rechtsnormen sind nachfolgend aufgeführt:
1. Fischereigesetz für Bayern (FiG)
Die Basis sämtlicher fischereilicher Rechts- und
Verwaltungsnormen ist das FiG vom 15.08.1908, zuletzt
geändert am 10. Okt. 2008 (GVBl Nr. 23/2008, Seite 840).
2. Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes
für Bayern (AVFiG)
In der AVFiG in der jeweils gültigen Fassung, sind
weitere Detailregelungen zum FiG niedergeschrieben. Dort
finden wir insbesondere Ausführungen zum
Fischereischein, zur Fischerprüfung, zur Fischereiabgabe
sowie zur Fischereiausübung generell.
3. Verordnungen der Bezirke
Von der AVFiG in vorgegebenem Rahmen abweichende
Regelungen für die Fischereiausübung im jeweiligen
Bezirk.
Gesetzl. Bestimmungen Online
Beim Landesfischereiverband Bayern
e. V. können die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
(Fischereigesetz und dessen Ausführungsverordnung) in
aktueller Version heruntergeladen werden.
Online: Fischereigesetz www.gesetze-bayern.de
Online: Ausführungsverordnung zum
Fischereigesetz www.gesetze-bayern.de
Die aktuell gültigen Schonmaße und
-zeiten gibt es beim Landesfischereiverband Bayern e. V.
in der jeweils gültigen Fassung.
Link: www.lfvbayern.de
Abweichungen hierzu regeln
Bezirksverordnungen.
Link: Bezirksverordnung
Mittelfranken www.fischereifachberatung-mittelfranken.de
Die Rote Liste gefährdeter Fische
(Pisces) Bayerns gibt es bei www.nationalredlist.org zum
Download.
Download: www.nationalredlist.org

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